Mitbestimmung bei Um- und Neubauten

Planungen des Arbeitgebers zu Um- und Neubau von Betriebsrstätten lösen auf Seiten des Betriebsrates eine ganze Reihe unterschiedlicher Beteiligungs- und
Mitbestimmungsrechte aus. Das Gremium muss prüfen, welche Rechte betroffen sind und in welcher Weise er diese im Interesse der Kolleg*innen einsetzen sollte. Auch die Frage der Zuständigkeit zwischen örtlichem Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat ist zu klären.
 

Für dieses Seminar gibt es momentan keine aktuellen Termine. Du kannst es aber jederzeit als Inhouse-Seminar anfragen.

Auf einen Blick:
Ziele
  • Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers
  • Mitbestimmungsmöglichkeiten des BR
  • Zuständigkeit von BR, GBR und KBR
Referent*innen

• Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht mit Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten

• Erfahrene BR-Vorsitzende und Trainer*innen

Dauer

2 Tage

Kostentragung

gem. § 40 BetrVG durch den Arbeitgeber

Teilnehmer*innen

Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder

Freistellung

gem. § 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühren

990,00 € bis 790,00 € (zzgl. MwSt.)

Inhalte des Seminars:
Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers
  • Nach § 90 und/oder § 111 BetrVG hat der Arbeitgeber den Betriebsrat über Umbauten, Neubauten oder Umzüge zu unterrichten und die Maßnahmen mit dem Betriebsrat zu beraten. Wann und wie hat die Unterrichtung zu erfolgen?
  • Welche Informationen und Unterlagen muss der Betriebsrat bekommen? Wie kann er diese Informationen auswerten und nutzen?
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
  • Neben der Mitbestimmung bei Betriebsänderungen nach § 111 und dem Beratungsrecht aus § 90 BetrVG können Neubauten noch andere Mitbestimmungsrechte auslösen. Zum Beispiel beim Arbeits- und Gesundheitsschutz, bei der betrieblichen Ordnung, technische Einrichtungen und Sozialeinrichtungen.
  • In Frage kommen auch Versetzungen nach § 95 BetrVG.
Zuständigkeit
  • Wenn der Neubau von mehreren Betrieben als Arbeitsstätte genutzt wird, könnten die Mitbestimmungsrechte der einzelnen Betriebsräte berührt sein. Denkbar ist aber auch eine Zuständigkeit des GBR bzw. des KBR.
  • Welches Gremium ist originär zuständig und welche Vor- und Nachteile kann es haben die Zuständigkeit auf den GBR oder KBR zu übertragen?
Strategie des Betriebsrates
  • Wie können die Gremien sich bei Neubauten verhalten?
  • Wie können die Belegschaften bei dieser Frage beteiligt werden?
  • Wie können die Gremien Sachverstand hinzuziehen?