Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
Unternehmerische Entscheidungen werden im Wesentlichen auf Basis von wirtschaftlichen Überlegungen gefällt. Für Interessenvertretungen ist es deswegen von besonderer Bedeutung, die wirtschaftliche Lage des eigenen Unternehmens einschätzen zu können.
In diesem Seminar wollen wir Euch zum einen vermitteln, wie Ihr als Wirtschaftsausschuss oder als Betriebsrat die erforderlichen Informationen einfordern könnt. Zum anderen wollen wir Euch mit dem nötigen betriebswirtschaftlichen Grundkenntnissen ausstatten, um diese Informationen
auch verstehen und bewerten zu können. Um beiden Fragestellungen gerecht zu werden, wird dieses Seminar sowohl juristisch als auch betriebswirtschaftlich begleitet.
Im Rahmen von Inhouse-Schulungen orientieren sich die Referent*innen eng an den unternehmenseigenen Zahlen.
Für dieses Seminar gibt es momentan keine aktuellen Termine. Du kannst es aber jederzeit als Inhouse-Seminar anfragen.
- Rechtsgrundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses
- Informations- und Beratungsrechte
- Grundlagen der Unternehmensrechnung
• Sachverständige für Unternehmensrechnung
• Fachanwält*innen für Arbeitsrecht mit Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten
3 Tage
gem. § 40 BetrVG durch den Arbeitgeber
Wirtschaftsausschussmitglieder und Ersatzmitglieder
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
1290,00 € bis 1090,00 € (zzgl. MwSt.)
- • Aufgaben, Befugnisse und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses
- • Der Unterrichtungsanspruch des Wirtschaftsausschusses
- • Der Informationsanspruch des Betriebsrates
- • Wirtschaftsausschussmitglieder als Geheimnisträger – Schweigepflichten
- • Grundlegendes zum internen und externen Rechnungswesen
- • Betriebswirtschaft, Controlling und Kennzahlen verstehen und deuten: Jahresabschluss, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht
- • Bruttolohnlisten lesen
- • Interne Kostenrechnungen verstehen
- • Die Unterrichtung nach § 110 BetrVG
- • Die Einigungsstelle nach § 109 BetrVG
- • Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden
- • Aufbau eines eigenen Berichtssystems des Betriebsrates