Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats
Bei der Bildung eines Gesamtbetriebsrat (GBR) tauchen viele Fragen auf: Wie wird er gebildet? Was ist der Unterschied zum örtlichen Betriebsrat? Welche Rechte und Pflichten hat der Gesamtbetriebsrat? Mit diesem Grundlagen-Seminar erhaltet Ihr einen umfassenden Überblick über die Arbeit des GBR und seiner Mitglieder.
Für dieses Seminar gibt es momentan keine aktuellen Termine. Du kannst es aber jederzeit als Inhouse-Seminar anfragen.
- Gründung und Geschäftsführung des GBR
- Zusammenarbeit mit örtlichen Betriebsräten
- Abschluss von Gesamtbetriebsvereinbarungen
• Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht mit Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten
• Erfahrene BR-Vorsitzende und Trainer*innen
3 Tage
gem. § 40 BetrVG durch den Arbeitgeber
GBR-Mitglieder und Ersatzmitglieder
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
1290,00 € bis 1090,00 € (zzgl. MwSt.)
- Abgrenzung von Betrieb, Konzern und Unternehmen;
- Regelmäßige Sitzungen; Bestellung von GBR-Mitgliedern; Stellung von Vorsitz und Stellvertretung, Stimmgewichtung,
- Betriebsräteversammlung
Freizeitausgleich, Büroräume , Sitzungsraum und sonstige Ausstattungen, Übernachtungen, Anwalts- und
Sachverstandskosten
Übertragungsbeschluß, Weitergabe von Informationen,
Einfordern von Informationen, Einladung zur
Betriebsräteversammlung
- Zuständigkeit bei wirtschaftlichen , sozialen und personellen Angelegenheiten
- Zuständigkeit für Betriebe ohne Betriebsrat und Einsetzung von Wahlvorständen
- Wer ist der Ansprechpartner auf Arbeitgeberseite?
Welche Ausschüsse sind gesetzt; Ausschüsse bzw. Arbeitskreise mit Zustimmung des Arbeitgebers
- Gegenstand einer Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV)
- Umsetzung durch den Arbeitgeber, Möglichkeiten der Kontrolle in betriebsratslosen Filialen, Verstöße gegen eine GBV
- welche Rolle spielen Tarifverträge?