Arbeits- und Gesundheitsschutz konkret
Gefahrenstoffe in Kleidungen
Kleidung kann Gefahrenstoffe enthalten; teilweise durch Verunreinigung, teilweise werden sie absichtlich zugesetzt, um ihnen bestimmte Eigenschaften zu verleihen. In Lager und Verkauf kommen Kolleg*innen im Textileinzelhandel mit diesen Stoffen in Berührung. Der Arbeitgeber ist deswegen verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, die Gefahrenstoffe zu analysieren und Schutzmaßnahmen einzurichten. Wie dies funktioniert und wie der Betriebsrat hier mitbestimmen kann, wird in diesem Seminar umfassend geklärt.
Aktuelle Termine dieses Seminars:
• Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Gefahrenstoffen in Kleidung
• Grundlagen der Gefahrenstoffverordnung
• Möglichkeiten der Mitbestimmung
990,00 € bis 790,00 € (zzgl. MwSt.)
2,5 Tage
gem. § 40 BetrVG durch den Arbeitgeber
- Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder
- Schwerbehindertenvertretungen
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
- Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht mit Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten
- Sachverständige für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
• Aktuelle betriebliche Situation zur Arbeitsschutzsorganisation
• Umgang mit Kleidung im Betrieb
• Ermittlung möglicher arbeitsbedingte Erkrankungen
• Weg der Kleidung bis zum Store
• Situation der Containerverschiffung von Kleidungen aus Sicht des Zolls und deren Vorgehen
• Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu den Gefahrstoffen in Kleidungen und mögliche Erkrankungen
• Grundlagen der Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
• Umgang zu Gefahrstoffen nach GefStoffV - Messungen
• Betriebsarzt als Berater des BR nach ASiG
• Klärungen im Betrieb
• mögliche Vorgehensweise im BR nach BetrVG
• Weitere Unterstützungen durch Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht nach BetrVG
• Offene Fragen