Arbeits- und Gesundheitsschutz konkret

Gefahrenstoffe in Kleidungen

Kleidung kann Gefahrenstoffe enthalten; teilweise durch Verunreinigung, teilweise werden sie absichtlich zugesetzt, um ihnen bestimmte Eigenschaften zu verleihen. In Lager und Verkauf kommen Kolleg*innen im Textileinzelhandel mit diesen Stoffen in Berührung. Der Arbeitgeber ist deswegen verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, die Gefahrenstoffe zu analysieren und Schutzmaßnahmen einzurichten. Wie dies funktioniert und wie der Betriebsrat hier mitbestimmen kann, wird in diesem Seminar umfassend geklärt.

Auf einen Blick:
Ziele Gefahrenstoffe in Kleidungen

• Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Gefahrenstoffen in Kleidung
• Grundlagen der Gefahrenstoffverordnung
• Möglichkeiten der Mitbestimmung

Seminargebühren

990,00 € bis 790,00 € (zzgl. MwSt.)

Dauer

2,5 Tage

Kostentragung

gem. § 40 BetrVG durch den Arbeitgeber

Teilnehmer*innen
  • Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder
  • Schwerbehindertenvertretungen
Freistellung

gem. § 37 Abs. 6 BetrVG

Referent*innen
  • Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht mit Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten
  • Sachverständige für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Inhalte des Seminars:
Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Gefahrenstoffen in Kleidung

• Aktuelle betriebliche Situation zur Arbeitsschutzsorganisation
• Umgang mit Kleidung im Betrieb
• Ermittlung möglicher arbeitsbedingte Erkrankungen
• Weg der Kleidung bis zum Store
• Situation der Containerverschiffung von Kleidungen aus Sicht des Zolls und deren Vorgehen
• Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu den Gefahrstoffen in Kleidungen und mögliche Erkrankungen

Gefahrenstoffverordnung

• Grundlagen der Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
• Umgang zu Gefahrstoffen nach GefStoffV - Messungen
• Betriebsarzt als Berater des BR nach ASiG

Möglichkeiten des Betriebsrates

• Klärungen im Betrieb
• mögliche Vorgehensweise im BR nach BetrVG
• Weitere Unterstützungen durch Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht nach BetrVG
• Offene Fragen