Arbeits- und Gesundheitsschutz konkret

Klima und Hitze im Betrieb

Nicht nur bei der Arbeit im freien, auch in Innenräumen spielen Temperatur und
Raumklima eine wichtige Rolle. Ist es zu heiß oder zu kalt, kann die Arbeit schnell zur Belastung werden.

In diesem Seminar betrachten wir diesen Bereich des Arbeitsund Gesundheitsschutzes und klären die Möglichkeiten der Mitbestimmung durch den Betriebsrat.

Für dieses Seminar gibt es momentan keine aktuellen Termine. Du kannst es aber jederzeit als Inhouse-Seminar anfragen.

Auf einen Blick:
Ziele

Rechtsgrundlagen aus dem Arbeitsschutzrecht

Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrates

Praktische Umsetzung von Hitzeschutzkonzepten

Referent*innen
  • Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht mit Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten
  • Sachverständige für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Dauer

2 Tage

Kostentragung

gem. § 40 BetrVG durch den Arbeitgeber

Teilnehmer*innen
  • Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder
  • Schwerbehindertenvertretungen
Freistellung

gem. § 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühren

990,00 € bis 790,00 € (zzgl. MwSt.)

Inhalte des Seminars:
Rechtsgrundlagen
  • • Welche Rechtsgrundlagen gelten?
  • • Wann ist es zu heiß und wann ist es zu kalt im Betrieb?
  • • Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?
  • • Was regelt das Arbeitsschutzgesetz?
  • • Was regelt die Arbeitsstättenverordnung
  • • Was ist in der technischen Regel ASR 3.5 geregelt?
  • • Welche anderen Normen und Regeln sollte man kennen?
  • • Welche Rechte haben einzelne Arbeitnehmer*innen?
Regelungen im Betrieb
  • • Welche Faktoren müssen berücksichtigt werden?
    • o Raumtemperatur
    • o Raumklima
    • o Sonneneinstrahlung
    • o Luftqualität
    • o Strömung
  • • Welche Maßnahmen kommen in Frage
    • o technische Maßnahmen (Klimaanlagen, Verdunkelung, Ventilatoren, Lüftung, etc.)
    • o organisatorische Maßnahmen (Arbeitszeitverschiebung oder-verkürzung, Abkühlpausen)
    • o personenbezogene Maßnahmen (Getränke, Bekleidungsregeln, etc.)
  • • Wann und wie können die Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften beteiligt werden?
  • • Wie können die Kolleg*innen bei der Entwicklung und Einführung von Maßnahmen beteiligt werden?
  • • Inhalte einer BV-Hitze
Mitbestimmung des Betriebsrates
  • • Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, insbesondere bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • • Mitbestimmung bei anderen relevanten Fragen wie z.B. der Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
  • • Ansprüche aus §§ 90 und 91 BetrVG
  • • Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzausschusses
  • • Wie erfolgt die Durchsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen in der Praxis?