Betriebsverfassungsrecht Grundlagen II
Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Die Mitbestimmung ist das Herzstück der Betriebsverfassung. In diesem Seminar lernt Ihr sämtliche Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats kennen. Wir helfen Euch, die Vorstellungen des Betriebsrats für bessere Arbeitsbedingunge
Aktuelle Termine dieses Seminars:
- Grundlagen der Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten
- Möglichkeiten der Durchsetzung
- Betriebsvereinbarungen
• Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht mit Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten
• Erfahrene BR-Vorsitzende und Trainer*innen
1290,00 € bis 1090,00 € (zzgl. MwSt.)
gem. § 40 BetrVG durch den Arbeitgeber
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats: Was bedeutet Mitbestimmung? Was bedeutet erzwingbare Mitbestimmung? Was bedeutet Initiativrecht des Betriebsrats? Was bedeutet Initiativpflicht des Arbeitgebers?
Belegschaftsbeteiligung; Einigungsstellenverfahren bei Regelungsstreitigkeiten; einvernehmliche und gerichtliche Einsetzung einer Einigungsstelle; Rechtsbeistand für den Betriebsrat.
Einschränkungen durch Gesetz und Tarifvertrag; Verhältnis von Betriebsvereinbarung zum Arbeitsvertrag; freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarung, Kündigung und Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen und Regelungsabsprachen; Beratung für den Betriebsrat: Die Heranziehung internen und externen Sachverstands und von Beratern.
Ordnung und Verhalten im Betrieb; Rund um die Arbeitszeit; Überstunden und Pausen; Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsvergütung; Urlaubsplanung und Urlaubsgrundsätze; Technische Einrichtungen zur Kontrolle der Arbeitnehmer; Sozialeinrichtungen; Betriebliche Altersversorgung; Betriebliche Entgeltgestaltung; Betriebliches Vorschlagswesen.
Analyse von aktuellen und akuten Problemen im Betrieb; Betrachtung von bereits bestehenden Betriebsvereinbarungen; Erstellen von Eckpunkten für Betriebsvereinbarungen