Betriebliches Eingliederungsmanagement
Möglichkeiten der Mitbestimmung beim BEM
Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen dauernd oder wiederholt krank, muss jeder Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsman-agement (BEM) durchführen. Der Betriebsrat oder die Schwerbehindertenver-treter ist zu beteiligen. Mehr noch: der BEM-Ablauf ist zu überwachen! Ziel ist es, erkrankten Kollegen*innen bei der Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit und beim Erhalt ihres Arbeitsplatzes zu helfen.
Das im SGB IX vorgeschriebene BEM wirft bei der Einführung unzählige Fragen auf. Von unseren sachkundigen und erfahrenen Referenten erfahrt Ihr alles über die rechtlichen Grundlagen und Gestaltungsmöglichkeiten. Wir helfen Euch, die Risiken eines BEMs zu minimieren und es als Chance zu nutzen.
Für dieses Seminar gibt es momentan keine aktuellen Termine. Du kannst es aber jederzeit als Inhouse-Seminar anfragen.
- Rechtsgrundlagen und Beteiligungsrechte des Betriebsrates
- erfolgreiche BEM-Verfahren in der Praxis
- Eckpunkte einer BV-BEM
- Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht mit Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten
- Sachverständige für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
4 Tage
gem. § 40 BetrVG durch den Arbeitgeber
- Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder
- Schwerbehindertenvertretungen
1290,00 € bis 1090,00 € (zzgl. MwSt.)
- Was sind die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)?
- Was sind die Unterschiede zu Krankenrückkehrgesprächen?
- Wer kommt für ein BEM in Betracht?
- Wer führt das BEM durch?
- Was sind die Folgen eines fehlenden BEM?
- Welche Rolle hat die Schwerbehindertenvertretung beim BEM?
- Welche Informationsrechte hat der Betriebsrat?
- Welche Pflichten hat die Arbeitgeberin gegenüber dem Betriebsrat?
- Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat beim BEM?
- Wie kann ermittelt werden, wann ein BEM angeboten werden muss?
- Welche betrieblichen Präventions-maßnahmen kommen in Betracht?
- Welche Verfahrensabläufe müssen festlegt werden?
- Was sind die wesentlichen Eckpunkte einer BV-BEM?
- Erstkontakt und Erstgespräch: Wie das BEM ordnungsgemäß anbieten?
- Wie kann die Zustimmung der Betroffenen korrekt eingeholt werden?
- Welche betriebsinterne Maßnahmen kommen in Betracht?
- Welche außerbetriebliche Unterstützung der Rehabilitationsträger des Integrationsamtes und der Integrationsfachdienste stehen zur Verfügung?
- Wie erfolgen Dokumentation, Auswertung und Erfolgskontrolle?
- Klärung von betrieblichen Strukturen: Verfahren und Verfahrensbeteiligte.
- Arbeitsplatzanalysen als notwendige Vorstufe.
- Präventionsstrategien für den Betrieb; behinderten- und krankengerechte.
- Erstellen einer Mustervereinbarung für den Betrieb.
- Aktuelle Rechtsprechung zum BEM.
- Wie kann ein vertrauensvollens Gesprächsklima aufgebaut werden?
- Wie wird das Erstgespräch sinnvoll gegliedert?
- Was sind die Eigenschaften und Grenzen verantwortungsvoller Beratung?