Arbeits- und Gesundheitsschutz

Mitbestimmung bei den Maßnahmenregelungen

In diesem Seminar geht es um die konkreten Maßnahmen, die die Arbeitgeberin zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Kolleg*innen zu ergreifen hat. Welche Maßnahmen sind dies? Wie werden sie umgesetzt? Und welche Möglichkeiten der Mitbestimmung und Durchsetzung bieten sich dem Betriebsrat? Anhand zahlreicher praktischer Beispiele werden diese Fragen ausführlich diskutiert.

Auf einen Blick:
Ziele
  • organisatorische, technische und personenbezogene Maßnahmen
  • zahlreiche Praxisbeispiele
  • Durchsetzung von Schutzmaßnahmen
Referent*innen
  • Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht mit Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten
  • Sachverständige für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Dauer

4 Tage

Kostentragung

gem. § 40 BetrVG durch den Arbeitgeber

Teilnehmer*innen
  • Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder
  • Schwerbehindertenvertretungen
Freistellung

gem. § 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühren

1290,00 € bis 1090,00 € (zzgl. MwSt.)

Inhalte des Seminars:
Voraussetzung der Mitbestimmung: Gesundheitsgefährdung

• Was ist eine Gesundheitsgefährdung?
• Was ist menschengerechte Gestaltung der Arbeit?
• Feststellung der Gefährdung
• Feststehen einer Gefährdung

Regelungsbereiche und Beispiele

• Sicherheitsanweisungen/-handbücher
• Digitalisierung/Computerprogramme
• Personalbesetzung
• Unterweisung
• Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen

Arbeitswissenschaftliche Fragen

• Mögliche Schutzmaßnahmen nach § 3 Abs. 1 ArbSchG
• Beispiele: Lastenhandhabung, Raumklima u.a.
• Maßgebliche Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse nach
§ 4 Nr. 3 ArbSchG
• Besonderheiten bei besonders schutzbedürftigen
Personengruppen nach § 4 Nr. 4 ArbSchG
• Was ist „menschengerechte Arbeit“?
• Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen in der Praxis

Mitbestimmung bei Maßnahmen

• Arbeitsschutzmanagementsysteme
• Durchsetzung von Abhilfemaßnahmen und deren Mitbestimmung