Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mitbestimmung bei den Maßnahmenregelungen
In diesem Seminar geht es um die konkreten Maßnahmen, die die Arbeitgeberin zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Kolleg*innen zu ergreifen hat. Welche Maßnahmen sind dies? Wie werden sie umgesetzt? Und welche Möglichkeiten der Mitbestimmung und Durchsetzung bieten sich dem Betriebsrat? Anhand zahlreicher praktischer Beispiele werden diese Fragen ausführlich diskutiert.
Aktuelle Termine dieses Seminars:
- organisatorische, technische und personenbezogene Maßnahmen
- zahlreiche Praxisbeispiele
- Durchsetzung von Schutzmaßnahmen
- Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht mit Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten
- Sachverständige für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
4 Tage
gem. § 40 BetrVG durch den Arbeitgeber
- Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder
- Schwerbehindertenvertretungen
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
1290,00 € bis 1090,00 € (zzgl. MwSt.)
• Was ist eine Gesundheitsgefährdung?
• Was ist menschengerechte Gestaltung der Arbeit?
• Feststellung der Gefährdung
• Feststehen einer Gefährdung
• Sicherheitsanweisungen/-handbücher
• Digitalisierung/Computerprogramme
• Personalbesetzung
• Unterweisung
• Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen
• Mögliche Schutzmaßnahmen nach § 3 Abs. 1 ArbSchG
• Beispiele: Lastenhandhabung, Raumklima u.a.
• Maßgebliche Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse nach
§ 4 Nr. 3 ArbSchG
• Besonderheiten bei besonders schutzbedürftigen
Personengruppen nach § 4 Nr. 4 ArbSchG
• Was ist „menschengerechte Arbeit“?
• Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen in der Praxis
• Arbeitsschutzmanagementsysteme
• Durchsetzung von Abhilfemaßnahmen und deren Mitbestimmung