Arbeits- und Gesundheitsschutz
Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Prozess der systematischen Ermittlung und Bewertung aller relevanten Gefährdungen, denen die Beschäftigten im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit ausgesetzt sind. Ziel ist es, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und vorzubeugen. Die Gefährdungsbeurteilung umfasst nicht nur technisch-physikalische, sondern auch psychischen Belastungen. Als Betriebsrat seid Ihr bei allen Fragen der Gefährdungsbeurteilung klar in der Mitbestimmung!
Aktuelle Termine dieses Seminars:
- Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
- technisch-physikalische Gefährdungen
- psychische Gefährdungen
- Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht mit Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten
- Sachverständige für betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
4 Tage
gem. § 40 BetrVG durch den Arbeitgeber
- Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder
- Schwerbehindertenvertretungen
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
1290,00 € bis 1090,00 € (zzgl. MwSt.)
• Sensibilisierung der Teilnehmer*innen
• Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
• Zusammenhang zur Mitbestimmung der Maßnahmeregelungen
• Von wem wird die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
• Was kann bei der Gefährdungsbeurteilung mitbestimmt werden?
• Technische und psychische Gefährdungsbeurteilung
• Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz
• Inhalte der Gefährdungsbeurteilung
• Ablauf/Schritte bei der Gefährdungsbeurteilung
• Methoden der Gefährdungsbeurteilung
• Beispiele: Lastenhandhabung, Raumklima u.a.
• Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
• Hilfsmittel und Ansprechpartner
• Wie könnte eine Gefährdungsbeurteilung in den Betrieben der
Teilnehmer*innen aussehen?
• Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung in einer Betriebsvereinbarung geregelt?
• Warum ist die Gefährdungsbeurteilung und deren Mitbestimmung wichtig?
• Durchsetzung von Gefährdungsbeurteilungen und deren Mitbestimmung