Arbeits- und Gesundheitsschutz konkret
Gefahrenstoffe in Kleidungen
Kleidung kann Gefahrenstoffe enthalten; teilweise durch Verunreinigung, teilweise werden sie absichtlich zugesetzt, um ihnen bestimmte Eigenschaften zu verleihen. In Lager und Verkauf kommen Kolleg*innen im Textileinzelhandel mit diesen Stoffen in Berührung. Der Arbeitgeber ist deswegen verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, die Gefahrenstoffe zu analysieren und Schutzmaßnahmen einzurichten. Wie dies funktioniert und wie der Betriebsrat hier mitbestimmen kann, wird in diesem Seminar umfassend geklärt.