Überwachung durch Compliance

Verhaltenskodex, Hinweisgebersystem und unternehmensinterne Untersuchungen

Compliance ist die Organisation und Überwachung, dass und wie Unternehmen Recht und Gesetz einhalten. Non-Compliance kann zu Imageschäden, schweren wirtschaftlichen Belastungen und sogar Firmenzusammenbrüchen führen. Compliance-Verletzungen führten zu Krisen bei  der Telekom, der Bahn, Schlecker, Deutsche Bank und – durch die Nichtbeachtung von Umwelt- und Verbrauchergesetzen – Volkswagen. Da immer auch Arbeitsbedingungen und
Jobs bedroht sein können, ist Compliance im Interesse der Arbeitnehmer.

Damit sie sich nicht (vor allem) gegen die Arbeitnehmer richtet, sollten Betriebsräte ihre Rechte in Anspruch nehmen. Ansonsten droht unkontrollierte Überwachung. Gegenstand dieses Seminars sind daher Unterrichtungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zu Compliance, insbesondere bei Einführung und Änderung von Ethikrichtlinien (Code of Conduct), Hinweisgebersystemen, Whistleblowing und unternehmensinternen Untersuchungen.

Für dieses Seminar gibt es momentan keine aktuellen Termine. Du kannst es aber jederzeit als Inhouse-Seminar anfragen.

Auf einen Blick:
Ziele
  • Was ist Compliance?
  • Unterrichtungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
  • unkontrollierte Überwachung durch Compliance verhindern
Referent*innen
  • Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht mit Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten
  • Expert*innen für Compliance
Dauer

2,5 Tage

Seminargebühren

1290,00 € bis 1090,00 € (zzgl. MwSt.)

Kostentragung

gem. § 40 BetrVG durch den Arbeitgeber

Teilnehmer*innen

Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder

Freistellung

gem. § 37 Abs. 6 BetrVG

Inhalte des Seminars:
Unterrichtungsrechte des Betriebsrats
  • Welche Ethikrichtlinien oder sonstige unternehmensinternen Vorschriften existieren? Welche Gesetze sollen geschützt werden?
  • Welche Verstöße sind bisher vorgekommen? Wie wurden sie ermittelt und welche Sanktionen sind erfolgt?
  • Welche präventiven Maßnahmen, z.B. technische, personelle oder organisatorische Maßnahmen werden umgesetzt, um Verstöße zu verhindern? Welche Maßnahmen werden umgesetzt, um arbeitnehmerschützende Normen sicherzustellen?
  • Welche Regelungen gelten zum Schutz von internen oder externen Whistleblowern?
  • Welche Schulungen im Bereich Compliance werden für wen angeboten?
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
  • Aufstellung und Änderung von Verhaltensvorschriften, Überwachungs- und
  • Untersuchungsregelungen sowie Verfahrensgrundsätze (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)
  • Technische Überwachungssysteme, Telefon- und Email-Kontrolle, Keylogger, Screenshots, Rasterfahndung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
  • Einhaltung von Regelungen des Gesundheitsschutzes (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG)
  • Weitere Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
Schutzrechte und ihre Durchsetzung
  • Zu schützende Personen: Whistleblower, Zeugen, Beschuldigte, Geschädigte
  • Rechtsstaatliche Verfassung und Grundrechte; Einfachgesetzlicher Schutz, Schutz durch Kollektivvereinbarungen,
  • insbesondere durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
Datenschutzrechtliche Anforderungen an Compliance-Systeme
  • Einhaltung der Datenschutzgrundsätze; Kontroll- und Einsichtsrechte des Betriebsrats, Einsichtsrechte der Beteiligten in die Ermittlungsakte, Haftung des Verantwortlichen/Auftragsverarbeiter
  • Europarechtliche Anforderungen an ein Compliance-System
Betriebsvereinbarungen
  • Einhaltung der Datenschutzgrundsätze
  • Kontroll- und Einsichtsrechte des Betriebsrats
  • Einsichtsrechte der Beteiligten in die Ermittlungsakte
  • Haftung des Verantwortlichen/Auftragsverarbeiter