Datenschutz für Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte

Grundlagen

Jeder Betrieb ist voller technischer Überwachungseinrichtungen: Telefonanlagen, Personal-Computer, Drucker, Kopierer usw. Die Arbeitgeberseite hat Verfügungsmacht über diese Einrichtungen. Sie können Daten sammeln, verknüpfen und für legitime, insbesondere arbeitstechnische Zwecke einsetzen. Die Unternehmen können die Daten allerdings auch für die Überwachung der Beschäftigten nutzen.


Ohne Einsichts- und Kontrollrechte von Betriebs- und Personalräten bleiben die Belegschaften in Unkenntnis darüber, ob und wie die Daten eingesetzt werden. Nur wenn die Betriebsräte ihre Mitbestimmungsrechte einsetzen und Betriebsvereinbarungen abschließen, ist ein effektiver Datenschutz gewährleistet.


In diesem Seminar werden wir die Grundlagen vermitteln, so dass Ihr in der Lage seid, bei Euch im Betrieb einen solchen effektiven Datenschutz zu gewährleisten.

Auf einen Blick:
Ziele
  • Grundlagen des individualrechtlichen Datenschutzes
  • Grundlagen der Mitbestimmung beim betrieblichen Datenschutz
  • technische Überwachungseinrichtungen
Referent*innen
  • Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht mit Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten
  • Sachverständige für technischen Datenschutz
Dauer

3,5 Tage

Kostentragung

gem. § 40 BetrVG durch den Arbeitgeber

Teilnehmer*innen

Betriebsratsmitglieder und Ersatzmitglieder

Freistellung

gem. § 37 Abs. 6 BetrVG

Seminargebühren

1390,00 € bis 1190,00 € (zzgl. MwSt.)

Inhalte des Seminars:
Einführung
  • Was bedeutet Datenschutz?
  • Datenschutz im gesellschaftlichen und betrieblichen Kontext
  • Überblick über die wichtigsten Gesetze und Rechtsgrundlagen des Datenschutzes (GG, DSGVO, BDSG und BetrVG).

 

Grundlagen des BDSG
  • Ist Datenerhebung überhaupt erlaubt?
  • Welche Art von Daten werden geschützt?
  • Welche Rechte hat man als Betroffener?
  • Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?
  • Welche besonderen Regelungen gelten für den Beschäftigtendatenschutz?
  • Welche Daten darf der AG erheben und speichern?
  • Darf der AG die Daten weitergeben? Was ist, wenn Straftaten im Betrieb verfolgt werden sollen?
  • Was sind Datenschutz-Folgenabschätzung und Konsultationspflicht?
Mitbestimmung aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
  • Was sind technische Überwachungseinrichtungen? Wann greift das Mitbestimmungsrecht und welche Datenerfassung ist mitbestimmungsfrei?
  • Welche Regelungen des BetrVG sind noch zu beachten (Bsp.: Unterrichtungs- und Beratungsrechte nach § 90, Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit nach § 75)?
  • Kann der BR auch selbst die Einführung von entsprechenden Einrichtungen fordern?
  • Wie sind Rahmenbetriebsvereinbarung zum Datenschutz zu gestalten?
Technische Überwachungseinrichtungen
  • PCs, E-Mails und Internet
  • Digitale Personalakte und Personalverwaltungssoftware
  • Handy- und Telefonnutzung
  • Videoüberwachung
  • Zeiterfassung und Zugangskontrollen
  • GPS-Ortungssysteme und RFID-Chips
  • Internationale Datenübertragung
Umsetzung von Datenschutzkonzepten im Betrieb
  • Grundlagen einer BV-Datenschutz: Wie können Datensparsamkeit, Transparenz, Zugriffsrechte, Anonymisierung/Pseudonymisierung und anderen Konzepte sinnvoll in einer BV umgesetzt werden?