13.05.2026

Aktuelle Rechtsprechung

mit uns nach Erfurt zum Bundesarbeitsgericht

Vom 24. bis 26. Juni 2026 bieten wir wieder unser Seminar zur aktuellen Rechtsprechung für Betriebsräte an. Das Seminar findet in Erfurt statt – also genau dort, wo das Bundesarbeitsgericht sitzt. Am 25. Juni besuchen wir gemeinsam zwei öffentliche Verhandlungen des BAG. Vorher erhalten wir eine kurze Einführung durch eine wissenschaftliche Mitarbeiterin des Gerichts. Danach erleben wir live, wie das höchste deutsche Arbeitsgericht verhandelt und seine Entscheidungen fällt.

Schon die beiden Verhandlungen, die wir besuchen werden, zeigen, warum aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte so wichtig ist: Es geht um konkrete Probleme aus der betrieblichen Praxis.

In der ersten Sache geht es um personalisierte E-Mail-Adressen für Betriebsratsmitglieder. Haben einzelne Betriebsratsmitglieder Anspruch auf eine eigene E-Mail-Adresse, die auch für externe Kommunikation freigeschaltet ist? Das ist praktisch wichtig: Beschäftigte müssen Betriebsratsmitglieder vertraulich erreichen können, ohne dass jede Nachricht über eine gemeinsame Betriebsratsadresse läuft. Das LAG Niedersachsen hatte einzelnen Betriebsratsmitgliedern einen solchen Anspruch aus § 40 Abs. 2 BetrVG zugesprochen. Das BAG wird nun klären, wie weit dieser Anspruch reicht und ob einzelne Betriebsratsmitglieder solche Sachmittel auch ohne Beschluss des gesamten Gremiums geltend machen können.

In der zweiten Verhandlung geht es um die Frage, ob eine Filialdirektorin im Textileinzelhandel leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG ist. Wer als leitende*r Angestellte*r gilt, wird vom Betriebsrat nicht vertreten und hat auch kündigungsschutzrechtliche Nachteile. Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte entschieden, dass eine Filialdirektorin keine leitende Angestellte ist. Das BAG entscheidet nun. Gerade für Filialbetriebe und Unternehmen mit stark zentralisierten Vorgaben kann diese Entscheidung weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung haben.

Mit unserem Referenten Rechtsanwalt Thomas Berger werden wir uns außerdem weitere wichtige Entscheidungen der letzten zwei Jahre ansehen. Ein Beispiel ist die BAG-Entscheidung vom 20. Mai 2025 zur Ladung von Ersatzmitgliedern. Meldet sich ein Betriebsratsmitglied erst am Tag der Sitzung verhindert, darf der Vorsitz nach dem BAG regelmäßig annehmen, dass eine rechtzeitige Nachladung nicht mehr möglich ist. Für die Praxis kann das die Arbeit des Vorsitzes erheblich erleichtern - BAG, 20.05.2025 – 1 AZR 35/24.

Eine weitere Entscheidung vom 18. Juni 2025 betrifft befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder. Einen automatischen Anspruch auf Entfristung gibt es nach der Entscheidung nicht. Wenn ein Arbeitgeber einen Folgevertrag aber gerade wegen der Betriebsratstätigkeit ablehnt, kann daraus ein Anspruch auf Schadensersatz – bis hin zum Angebot eines Folgevertrags – entstehen. Das ist ein wichtiges Signal: Betriebsratsarbeit darf nicht dadurch bestraft werden, dass befristet Beschäftigte bei der Vertragsverlängerung übergangen werden. BAG, 18.06.2025 – 7 AZR 50/24

Spannend ist auch die BAG-Entscheidung vom 23. September 2025 zur innerbetrieblichen Stellenausschreibung nach § 93 BetrVG. Das BAG hat klargestellt: Eine interne Stellenausschreibung muss nicht nur die erwarteten Qualifikationen nennen, sondern die Aufgaben zumindest schlagwortartig beschreiben. Regelmäßig gehört auch das vorgesehene Arbeitszeitvolumen dazu. Für Betriebsräte ist das besonders relevant, weil eine fehlende oder unzureichende Ausschreibung ein Zustimmungsverweigerungsgrund bei Einstellungen oder Versetzungen sein kann. BAG, 23.09.2025 – 1 ABR 19/24

Diese und weitere Entscheidungen werden wir im Seminar gemeinsam einordnen: Was bedeutet das Urteil konkret für die Arbeit des Betriebsrats? Welche Fehler lassen sich vermeiden? Welche Argumente helfen in Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite? Und wie liest man eine Urteilsbegründung so, dass daraus praktische Handlungsmöglichkeiten entstehen?

Das Seminar richtet sich an Betriebsratsmitglieder, die Rechtsprechung nicht nur kennen, sondern für ihre betriebliche Arbeit nutzbar machen wollen. Der Besuch beim Bundesarbeitsgericht macht die abstrakten Fragen greifbar: Man sieht, wie die Argumente vor Gericht entwickelt werden, worauf die Richter*innen achten und warum scheinbar kleine Details in der Betriebsratsarbeit große rechtliche Wirkung haben können.