Betriebsverfassungsrecht Grundlagen IV

Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan

Die Umstrukturierung von Betrieben und Unternehmen zwingt euch häufig dazu, dass ihr euch mit einer Betriebsänderung konfrontiert seht. Daher ist es wichtig, im Vorfeld bereits zu wissen, was man hierunter versteht und welche Handlungsmöglichkeiten und Rechte ein BR hat. Wir zeigen euch daher, was es mit Interessenausgleich, Sozialplan & Co. auf sich hat und wie ihr eine Veränderung als Chance begreifen könnt.

Für dieses Seminar gibt es momentan keine aktuellen Termine. Du kannst es aber jederzeit als Inhouse-Seminar anfragen.

Auf einen Blick:
Ziel
  • Rechtsgrundlagen bei Betriebsänderungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Handlungsmöglichkeiten des BR
Referent*innen

• Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht mit Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten

• Erfahrene BR-Vorsitzende und Trainer*innen

Seminargebühren

1290,00 € bis 1090,00 € (zzgl. MwSt.)

Kostentragung

gem. § 40 BetrVG durch den Arbeitgeber

Freistellung

gem. § 37 Abs. 6 BetrVG

Inhalte des Seminars:
Die Betriebsänderung

Überblick über die Paragraphen 111-113 BetrVG; Voraussetzungen; Informationspflicht des Arbeitgebers; Durchsetzung der Informationspflicht; Was sind „wesentliche Nachteile“?; Verschiedene Arten von Betriebsänderungen; Unterschied zum Betriebsübergang gem. § 613a BGB

Interessenausgleich

Was ist ein Interessenausgleich?; Regelungsgegenstände; Schriftformerfordernis; Möglichkeit der Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit; Einigungsstelle beim Interessenausgleich; Erzwingbarkeit des Interessenausgleichs?; Was tun, wenn kein Interessenausgleich zustande kommt? Die Durchsetzung von Betriebsratsrechten

Sozialplan

Was versteht man unter einem Sozialplan? / Schriftformerfordernis / Möglichkeit der Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit / Einigungsstelle beim Sozialplan / Erzwingbarkeit des Sozialplans / Sozialplan gem. § 112a BetrVG / Unterschiede zum § 112 BetrVG

Nachteilsausgleich

Wann kommt es zu einem Nachteilsausgleich gem. § 113 BetrVG? / Was sind „wesentliche“ Abweichungen? / Rechte der Arbeitnehmer / Rechte des BR

Tipps für die betriebliche Praxis

Entwicklung von individuellen Vorgehensweisen in konkreten Situationen; (Betriebliche) Öffentlichkeitsarbeit als Mittel zur Durchsetzung von Rechten