Betriebsverfassungsrecht Grundlagen IV
Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan
Die Umstrukturierung von Betrieben und Unternehmen zwingt euch häufig dazu, dass ihr euch mit einer Betriebsänderung konfrontiert seht. Daher ist es wichtig, im Vorfeld bereits zu wissen, was man hierunter versteht und welche Handlungsmöglichkeiten und Rechte ein BR hat. Wir zeigen euch daher, was es mit Interessenausgleich, Sozialplan & Co. auf sich hat und wie ihr eine Veränderung als Chance begreifen könnt.
Für dieses Seminar gibt es momentan keine aktuellen Termine. Du kannst es aber jederzeit als Inhouse-Seminar anfragen.
- Rechtsgrundlagen bei Betriebsänderungen
- Interessenausgleich und Sozialplan
- Handlungsmöglichkeiten des BR
• Rechtsanwält*innen für Arbeitsrecht mit Erfahrung in der Beratung von Betriebsräten
• Erfahrene BR-Vorsitzende und Trainer*innen
1290,00 € bis 1090,00 € (zzgl. MwSt.)
gem. § 40 BetrVG durch den Arbeitgeber
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Überblick über die Paragraphen 111-113 BetrVG; Voraussetzungen; Informationspflicht des Arbeitgebers; Durchsetzung der Informationspflicht; Was sind „wesentliche Nachteile“?; Verschiedene Arten von Betriebsänderungen; Unterschied zum Betriebsübergang gem. § 613a BGB
Was ist ein Interessenausgleich?; Regelungsgegenstände; Schriftformerfordernis; Möglichkeit der Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit; Einigungsstelle beim Interessenausgleich; Erzwingbarkeit des Interessenausgleichs?; Was tun, wenn kein Interessenausgleich zustande kommt? Die Durchsetzung von Betriebsratsrechten
Was versteht man unter einem Sozialplan? / Schriftformerfordernis / Möglichkeit der Vermittlung durch die Bundesagentur für Arbeit / Einigungsstelle beim Sozialplan / Erzwingbarkeit des Sozialplans / Sozialplan gem. § 112a BetrVG / Unterschiede zum § 112 BetrVG
Wann kommt es zu einem Nachteilsausgleich gem. § 113 BetrVG? / Was sind „wesentliche“ Abweichungen? / Rechte der Arbeitnehmer / Rechte des BR
Entwicklung von individuellen Vorgehensweisen in konkreten Situationen; (Betriebliche) Öffentlichkeitsarbeit als Mittel zur Durchsetzung von Rechten